Die Abkürzung TAB steht für Technische Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen oder auch Technische Anschlußbedingungen für Brandmeldeanlagen der Feuerwehren. Veröffentlicht werden TABs von einzelnen Landkreisen, Städten bzw. unter Leitung der örtlichen Feuerwehren. In ihnen sind die individuell festgelegten technischen Aufschaltbedingungen definiert, die zwingend erforderlich sind, um eine Brandmeldeanlage gemäß DIN 14675 zu planen, montieren und Instand zu halten. Die Abnahme der Brandmeldeanlage erfolgt nur bei Einhaltung der jeweiligen technischen Aufschaltbedingung.
Im November 2003 ist die aktuelle DIN 14675 über Brandmeldeanlagen in Kraft getreten. Wichtigste Neuerung: Planung, Projektierung, Montage und Inbetriebnahme sowie Wartungsarbeiten dürfen nur von Errichtern bzw. Ingenieurbüros durchgeführt, die gemäß der DIN 14675 zertifiziert sind. Diese haben nun die Aufgabe die örtlichen TABs berücksichtigen zu müssen und sich jeweils bei Projektbeginn die aktuelle TAB zu beschaffen.